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Alt 18.02.2012, 15:58   #1
Deto®
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Ich habe heute ein nettes Schreiben erhalten.....

Im letzen Jahr hat man mich zu Hause besucht mit einem Richterlichen Beschluss der meinen Besuchern erlaubte meine Räumlichkeiten zu besichtigen.
(Ich wohne in einem eheähnlichem Verhältnis)
In meiner Wohnung standen 2 Notebooks, 7 Computer davon zwei in Betrieb, 12 gefundene Festplatten teilweise externe teilweise ausgebaute, eine DVD bespielt mit Microsoft Ofiice 2010 Plus
eine Spindel DVD Rohlinge eine Spindel CD  Rohlinge.

Im laufe der Beschauung wurde ich nach Herkunft und Eigentum der Geräte befragt, Geräte die ich zur Reparatur da hatte habe ich auch als diese benannt, Geräte die meiner Lebensgefährtin gehörten habe ich als meine ausgegeben (da absolut sauber) meine Geräte habe ich als ihre ausgegeben.

Nach der Beschauung wurden Kundengeräte und die die ich als meine Angekündigt hatte mitgenommen. Vergessen wurde die Office DVD.

Der Beschluss lautete Verdacht des Betreibens eines Torrent Trackers und Verbreitung von Urhebergeschützen Material im Zeitraum Januar 2008 bis Januar 2010.

Beweismaterial waren Screenshots von meinem Tracker und diverse Verbindungsprotolle ( Downloads von einer IP die zur GFU gehörten, IP war natürlich geschwärzt)

Die Protokolle wurden nicht als Beweis zugelassen weil die GFU mit dem Download selber eine Straftat begangen hat und illegal beschaffte Beweise werden nicht zugelassen.
Der Server war unberührt weil der Hoster eine Ausgabe nicht zugestimmt hatte.
Auf den beschlagnahmten Geräten wurde nix gefunden.

Ein guter Anwalt bzw. in diesem Falle Anwältin macht sich bezahlt.

Kosten des Verfahrens waren mit 6500 Euro angesetzt.

Gruß Deto
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Du kannst den Hahn zwar einsperren, die Sonne geht dennoch auf.
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.:.Uranus.:. (19.02.2012), Bluesteel (18.02.2012), Cerberus (18.02.2012), FireWire (18.02.2012), gotthummer (18.02.2012), mobby (19.02.2012), MonaLisa (18.02.2012)
 


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