Zitat:
DDoS-Angriffe sind in Deutschland als Computersabotage gemäß § 303b StGB strafbar und mit bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe bedroht.
Lg D@rk-€vil™
Ist das geil, Bullshit ich Feier dich dieses Thema in Fun und Witze zu tun war gerade zu genial.
Zitat:
Einen Tracker zu fahren, ist nur auf dem Bauernhof und nicht auf einem Server erlaubt.
gemäß § 007b(ekloppt) StGB haha
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