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Alt 11.02.2013, 19:53   #6
Feudas
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Zitat:
Zitat von Stifler Beitrag anzeigen
"Seit 1.11.2009 besteht gegen Zahlungen im Lastschriftverfahren nunmehr eine Widerspruchsfrist von acht Wochen statt wie bisher 42 Tage."
Das ist richtig, allerdings startet die frisst erst am tage an dem der Kontoinhaber Kenntnis über den Vorgang erlangt hat.

Das viel wichtigere ist eigentlich das man mit so viel Daten kompletten Identitätsklau betreiben kann.
Da werden Verträge geschlossen mit geänderter Empfänger Adresse und wenn man alles hat verschwindet man, zack hast du alles im Nacken.
Das heißt ohne Strafanzeige kannst du nicht beweisen das so was vorgefallen ist und bist der Doofe.
Ich würd mir das überlegen an deiner stelle.
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