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Einstellung mangels Nachweis: § 170 Abs. 2
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19.02.2012, 22:59
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goterneme
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Zitat:
Zitat von
Deto®
ca 1500 Uploads wurden einem Uploader zugewiesen auf zwei verschiedene Server die bei OVH gehostet waren nur leider ergab die Ermittlung ein schlechtes Ergebnis.
Der Mieter des Servers wohnt irgendwo im Raum Wiesbaden leider konnte ein solcher Herr nicht ermittelt werden.
Zahlungen an OVH erfolgten ausschließlich als Bareinzahlung bei verschiedenen Commerzbanken im Raum Osnabrück und Herford auch die Einzahlungen liefen über diesen Namen.
Das verifizieren des Servers ist per SMS geschehen auf ein Prepayd Handy was auch auf diesen Namen lief......wo zum Teufel steckt dieser Kerl.....
lol
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