Ist doch nur ein Amtsgericht. Gibt immer verschiedene Urteile was das betrifft. OLG Düsseldorf sagt es ist in Ordnung, OLG Hamburg verneint das usw... Kommt anscheinend nur drauf an was man für einen Richter erwischt und wie gut der eigene Anwalt ist. Das Betreiben eines Bittorrent-Trackers ist immer noch Grauzone. Das Urheberrecht zielt ja nicht auf die Betreiber ab, da Torrentdateien wohl kaum das Urheberrecht verletzen. Auch greift die Störerhaftung nicht, wobei das auch wieder umstritten ist. Solche Urteile basieren immer auf mehreren Tatbeständen, wie hier die Vervielfältigung. Eine einheitliche Rechtsprechung kann es nicht geben, da es einfach keine gesetzliche Grundlage gibt, die Bittorrent-Tracker als verboten einstufen. Ist genau dasselbe Spiel wie bei den One-Click-Hostern, emule etc.
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