Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.10.2011, 09:26   #2
bl0bb
Erfahrener Benutzer
Punkte: 12.526, Level: 73 Punkte: 12.526, Level: 73 Punkte: 12.526, Level: 73
Levelaufstieg: 19% Levelaufstieg: 19% Levelaufstieg: 19%
Aktivität: 0% Aktivität: 0% Aktivität: 0%
Letzte Erfolge
 
Benutzerbild von bl0bb
 
Registriert seit: 04.04.2011
Beitr?ge: 247
Abgegebene Danke: 6
Erhielt 94 Danke für 7 Beiträge
Downloads: 2
Uploads: 0
Nachrichten: 34
Renommee-Modifikator:
1014 bl0bb genießt hohes Ansehenbl0bb genießt hohes Ansehenbl0bb genießt hohes Ansehenbl0bb genießt hohes Ansehenbl0bb genießt hohes Ansehenbl0bb genießt hohes Ansehenbl0bb genießt hohes Ansehenbl0bb genießt hohes Ansehenbl0bb genießt hohes Ansehenbl0bb genießt hohes Ansehenbl0bb genießt hohes Ansehen
Standard

Ist doch nur ein Amtsgericht. Gibt immer verschiedene Urteile was das betrifft. OLG Düsseldorf sagt es ist in Ordnung, OLG Hamburg verneint das usw... Kommt anscheinend nur drauf an was man für einen Richter erwischt und wie gut der eigene Anwalt ist. Das Betreiben eines Bittorrent-Trackers ist immer noch Grauzone. Das Urheberrecht zielt ja nicht auf die Betreiber ab, da Torrentdateien wohl kaum das Urheberrecht verletzen. Auch greift die Störerhaftung nicht, wobei das auch wieder umstritten ist. Solche Urteile basieren immer auf mehreren Tatbeständen, wie hier die Vervielfältigung. Eine einheitliche Rechtsprechung kann es nicht geben, da es einfach keine gesetzliche Grundlage gibt, die Bittorrent-Tracker als verboten einstufen. Ist genau dasselbe Spiel wie bei den One-Click-Hostern, emule etc.
bl0bb ist offline   Mit Zitat antworten Nach oben