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Alt 30.11.2010, 17:05   #5
Feudas
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völliger schwachsinn ist das zeug.
Vor allem wie willst du den als Normal WebAdmin beurteilen welche freigabe deine inhalte haben?
Bist du dir sicher das Du das beurteilen kannst ob es ab 12 oder 16 ist?
also werden wir alle unsere normal ehomepage auf 18 Stellen und fertig.
Damit ist der komplette sinn der einstuffung untergaben weil eigentlich soll dadurch möglich sein das eltern
einstellen "mein kind darf alles ab 12 sehen" und der rest wird gefiltern voll automatisch.
Wird warscheinlich nciht lange dauern bis die eltern merken das selbst kinderseiten irgendwie erst ab 18 sichtbar werden
ich für meinen teil kennzeichne mein internetradio und was ich sonst so habe alles als AB18 und fertig, wer auf meine seiten will wird eh keinen filter drauf haben



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Beitrag erstellt: 18:05 um 18:00 ==--
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geantwortet auf Beitrag vom ==--
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Feudas schrieb nach 4 Minuten und 48 Sekunden:

ich finde es übrigends sehr interessant das wir alle seid jahren das gesetz missachten
ich zitiere mal
Zitat:
Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?


Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
  • Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
  • Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.
Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzliche Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:
  • Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
  • Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel
    • das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011


ich lese das erste mal das ich inhalte ab 12 oder 16 kennzeichnen muss im moment
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