Ist doch auch noch nen unterschied ob die davona usgehen das du ein bewaffneter schwerverbrecher bist oder nur nen kleiner
onanierer der sich die neusten porns ausm netz zieht.
türlich gibts im zweiten fall gesittetere regeln als im ersten, find ich völlig klar und einleuchtend.
Was sollen sie den auch machen, freundlich fragen ob man der bewaffnete räuber ist, und wenn du den ersten abgeknallt hast haben sie die antwort oder was?
Auf jeden fall hat das wie gesagt nichts mit der p2p hausdurchsuchung zu tun.
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