1 Die ersten zwei Felder sind für die Bezeichnung der Straßeneinbauarmatur vorgesehen. Im Regelfall wird das erste Feld frei gelassen, im zweiten steht ein „H“ für Hydrant. Alte Versionen tragen im ersten Feld ein „U“ und im zweiten ein „H“ für UnterflurHydrant.
2 Das Feld (2) und die zwei Felder rechts davon sind für die Nenngröße der Leitung (Innendurchmesser in Millimetern) entsprechend der DIN vorgesehen. Diese kann von in Siedlungsstraßen üblichen „50“ oder „80“ bis zu mittleren Transportleitungen „100“, „150“, „200“, „250“ oder großen Transportleitungen „300“ oder „400“ gehen.
3 Abstand zwischen Schild und Unterflurhydrantenkasten
vom Schild nach links gemessen in Metern und Dezimetern (rechts nach dem Komma).
4 Abstand zwischen Schild und Unterflurhydrantenkasten
vom Schild nach rechts gemessen in Metern und Dezimetern (rechts nach dem Komma).
5 Abstand zwischen Schild und Unterflurhydrantenkasten
vom Schild gerade gemessen in Metern und Dezimetern (rechts nach dem Komma).
6 Hydrantenordnungsnummer zur eindeutigen örtlichen Zuordnung in einen Versorgungsgebiet (Stadt oder Gemeinde - max. fünfstellig).