in Deutschland reicht der Verdachtsmoment aus um eine Durchsuchung zu erhalten.
Entscheidung liegt da immer bei der Staatsanwaltschaft.
Andere Länder andere Sitten dort reicht es nicht aus auch im näherem Ausland nicht.
Unter Abkommen fällt diese Art von Verbrechen nicht obwohl auch dort teilweise so gehandelt wird.
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Du kannst den Hahn zwar einsperren, die Sonne geht dennoch auf.
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