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GEZ die nächste ^^
Erneut hatte eine Klage gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf PCs Erfolg. In der Urteilsbegründung wurde diesmal allerdings nicht über einen besonderen Fall entschieden, sondern eine deutlich weitergehende Stellungnahme abgegeben.
Die Auffassung der Richter vom Verwaltungsgericht Braunschweig bezieht sich nicht, wie in anderen Verfahren, auf die Besonderheiten der Nutzung des fraglichen Rechners - auch wenn die klagende Dolmetscherin lediglich die Erhebung der Gebühr auf ihren Zweit-PC in ihrem Büro abwenden wollte. Wie die Tageszeitung 'Welt' berichtete, hielten die Richter die Erhebung der Gebühren auf PCs generell für unzulässig. Immerhin stelle der NDR, gegen den sich die Klage richtete, im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Immerhin stünden die Streams der online bereitgestellten Radioprogramme nicht unbegrenzt vielen Nutzern zur Verfügung, wie es bei einer herkömmlichen Funkausstrahlung hingegen der Fall sei. Eine generelle Gebühr für jeden, der die Angebote potenziell über das Internet nutzen kann, sei daher nicht gerechtfertigt. Der NDR kann nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen. Schließen sich die Richter dort aber der Auffassung der vorhergehenden Instanz an, hätte dies wohl weitreichende Auswirkungen auf die Erhebung von Rundfunkgebühren auf PCs generell. |
Zitat:
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COMPUTER BILD-Unterschriftenaktion
helft mit und unterschreibt
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ich hab das auch schon inem anderen Forum gesehn heute aber wenn da daten angeben musst wegen GEZ denk ich lieber drüber nach und lass es sein des heist ja unterschriften sammeln und net Adressen Sammeln wie da verlangt würd
und gegen die fuck GEZ kommt eh keiner an von daher aufregen sinnlos nur wer lack hatt kann in puff drängeln die haben lack die können drängeln |
dontcha deine reaktion erinnert mich an einen spruch:
Zitat:
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Liste der Anh?nge anzeigen (Anzahl: 1)
das Folk is sich nie einig
das klingt doch net schlecht 7.260,5 warten wir ma ab was 2009 gebracht hatt und wir sind die dummen |
na sonen Lohn möchte ich auch mal haben ....
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sicher ist das ich alle diese Geräte nicht habe und es bleibt dabei das ich nicht verpflichtet bin zu beweisen das ich solche Geräte nicht habe sondern die müssen es mir beweisen das ich welche habe.
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