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Cerberus 30.11.2010 14:18

Jugendschutzverordnung 2011
 
Ich habe das gerade gelesen -- und bin doch sehr überrascht ....

heise online - Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht [Update]

Sind die jetzt völlig abgedriftet ???
Netz-Zensur 2.0 -- oder wie jetzt ...

Weil man nicht Sperren kann, wird es nun auf die Tour probiert!

Was wird dann noch alles gesperrt??
Facebook (hätte ich nix dagegen), VZ-Netzwerke (weg damit), Youtube (geht nich, is ja nich deutsch)...

Oder kommt nun wie in China ein Deutschland-Eigener DNS-Filter-Server ????

Mich würden mal eure Meinungen interessieren.

PS: Bei aller Kritischen Tatsache -- bitte Sachlich bleiben!

Deto® 30.11.2010 15:11

dann wird es so kommen das der eine oder andere ins Ausland wechselt.
Ich selber finde das diese Zensur so ein Witz ist, wenn ich heute sehe was als Kinderserien im Fernsehen läuft dann sollte da mal ein Riegel vorgemacht werden aber da verdient der Staat ja mehr drann.

DefCon3 30.11.2010 15:28

Eine zensur ist es nicht wirklich. Man muss halt seine Seite kennzeichnen um welche Inhalte es sich handelt. In meinen Augen reine Abzocke durch die befürchteten Abmahnwellen^^
Ins Ausland wechseln wird den kleinen Betrieben nichts nützen wenn sie auf deutschen Boden sind und Marktwirtschaft betreiben wollen. Die Adresse muss ja im Impressum stehen.

Ich finds echt scheiße! Grad kleinere Betriebe werden damit größerer Probleme haben. Ansonsten checkt man halt einmal welche Inhalte meine Seite hat und klebt den ab 16 Aufkleber auf die Index :D Problematischer wirds bei Blogs / Foren da ein ziemlich großer Verwaltungsaufwand hinzukommt. Auf der Anderen Seite muss doch eh schon (eigentlich) jedes Forum seine Posts prüfen grad was copyrights auf Bilder, unethische Texte etc etc angeht. Im zweifelsfall wirds halt ne FSK 18 Seite, das zeiht die Jugend doch am meisten an, was nachher zu finden ist, ist ne andere Sache :D

Solstice 30.11.2010 15:44

Wenn ich das gewusst hätte hätt ich mich zum Studiengang Juristik angemeldet... jetz machen Anwälte noch mehr geld... allein vom lesen und bewerten von blogeinträgen... lol

Feudas 30.11.2010 17:05

völliger schwachsinn ist das zeug.
Vor allem wie willst du den als Normal WebAdmin beurteilen welche freigabe deine inhalte haben?
Bist du dir sicher das Du das beurteilen kannst ob es ab 12 oder 16 ist?
also werden wir alle unsere normal ehomepage auf 18 Stellen und fertig.
Damit ist der komplette sinn der einstuffung untergaben weil eigentlich soll dadurch möglich sein das eltern
einstellen "mein kind darf alles ab 12 sehen" und der rest wird gefiltern voll automatisch.
Wird warscheinlich nciht lange dauern bis die eltern merken das selbst kinderseiten irgendwie erst ab 18 sichtbar werden :D
ich für meinen teil kennzeichne mein internetradio und was ich sonst so habe alles als AB18 und fertig, wer auf meine seiten will wird eh keinen filter drauf haben :D



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Beitrag erstellt: 18:05 um 18:00 ==--
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geantwortet auf Beitrag vom ==--
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Feudas schrieb nach 4 Minuten und 48 Sekunden:

ich finde es übrigends sehr interessant das wir alle seid jahren das gesetz missachten :D
ich zitiere mal
Zitat:

Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?


Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
  • Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
  • Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.
Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzliche Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:
  • Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
  • Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel
    • das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011



ich lese das erste mal das ich inhalte ab 12 oder 16 kennzeichnen muss im moment :what:

gotthummer 30.11.2010 18:01

schwachsinn wie alles was die sich einfallen lassen

Zero111 30.11.2010 19:20

die haben zu viel langeweile :D

Prinzipiel finde ich die Idee gut. Jugendschutz muss sein. Aber man muss es dann auch richtig machen. Nicht der Webseitenbetreiber muss entscheiden sondern zb die FSK Gesellschaft die auch Filme und Spiele einstuft. So wird wenigstens eine unabhängige meinung gebildet.

Scorpions 30.11.2010 21:37

Warum nicht am besten gleich in die Jura zeiten leben? Da kann dann keiner mehr was dazu sagen. Das ist langsam kein Leben mehr für uns!

Odin 01.12.2010 17:52

Sind wir mal ehrlich um was geht es den hier in erster Line doch nur darum das Internetseiten gekennzeichnet werden müssen ab welches alter diese geeignet ist. So zumindest die Grundidee die dahinter steckt was an sich ja auch Ok ist. ABER nun kommt mal wieder das was schon immer das größte Problem war in diesem Land, der Deutsche Amtsschimmel. Nun sollen also alle Seiten egal was für eine es ist sich hinsetzen und alle Beiträge die dort sind selber auf Jugendgefährliche Inhalte Prüfen was bedeutet das nicht mal bei einer FSK 6 freigegebenen Seite das Wort Arsch irgendwo auftauchen darf, mal hart genommen. Sollte die Seite dieses nicht machen wird ihnen ein Bußgeld auferlegt (was im Übrigen nicht genutzt wird um die Jugend zu schützen, sondern um den Staatshaushalt etwas unter die Arme zu greifen, sprich der Statt kassiert. Wenn man Wort für Wort also genau nimmt werden alle sich in Deutschland befindlichen Seiten einen Hausanwalt anschaffen müssen der mit nichts anderen beauftragt sein wird als nach solchen Inhalten zu suchen. Mal im ernst wer kann sich so was leisten bitte? Da wird mal wieder ein im Grunde genommen gutes Gesetz und kaputt gemacht weil ein paar Leute es übertreiben müssen und den Hals nicht voll bekommen. So war es schon immer gewesen. Es wird aber wieder mal da enden wo alles endet: Beim Richter auf dem Tisch! Die Deutschen Gerichte sind ja auch gar nicht ausgelastet und haben nichts zu tun nein sie müssen sich ab jetzt auch damit beschäftigen das auf irgendwelchen Seiten gepupst wurde und der Vertreter des Jugendamtes hat es gestunken deswegen Geldstrafe. Lange Rede Kurzer Sinn. Das ist doch Bescheuert was da mal wieder getrieben wird und hat weder einen Sinn noch Verstand und ist nichts anderes als eine Beschäftigungsmaßnahme damit die Leute was zu tun haben und es keine Langeweile in diesem Land gibt in dem ja eh alle nur Glücklich sind und mit einem breiten Grinsen (wegen der Drogen) durch die Gegend laufen. Ja, ja Langeweile muss man haben ober Beamter beim Deutschem Staat sein. In diesem Sinne….

bolzen 02.12.2010 13:16

Zitat:

Zitat von Feudas
ich lese das erste mal das ich inhalte ab 12 oder 16 kennzeichnen muss im moment


also ansich haben wir doch alle bei der regg das kästchen "Ich bin mindestens 18 Jahre Alt"

was man bestätigen muss.

also rein von der theorie her is damit deine seite als AB 18 gekennzeichnet.

eine weiterverfolgung ob diese angabe stimmt ist glaube ich nicht nötig (und schon garnicht durchführbar, ausser man lässt sich ausweisnummern geben)

man könnte natürlich auch noch nen POPUP machen mit Stoppschild oder so AB 18.


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